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Bezeichnung für Weine, deren Restzuckergehalt den für trockene Abfüllungen zulässigen Grad übersteigt. In der EG liegt die Höchstgrenze bei 12 g/l (dem sich Österreich 1993 angeschlossen hat) bzw. 18 g/l, wenn der Restzuckergehalt den Gesamtsäuregehalt um nicht mehr als 10 g/l übersteigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Zuckerrest bewußt herbeigeführt wurde, etwa durch Zusatz von Süßreserve, durch Gärstopp oder andere Manipulationen, oder bei hochgrädigen Weinen durch natürlichen Gärungsstillstand bedingt ist. Bei Schaumweinen bezeichnet halbtrocken einen Restzuckergehalt zwischen 33 und 50 g/l. Die Bezeichnung entspricht in den EU-Weinbauländern den Ausdrücken abboccato, demi-sec, imixeros, medium dry, meio seco, semiseco. Der Ausdruck “feinherb” entspricht dem Ausdruck “halbtrocken” und wird mittlerweile häufiger verwendet. |
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